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Schlagwort: Abstandsflächen

Die Ermittlung von Abstandsflächen ist in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Die Buchreihe „Bauordnungen im Bild“ erläutert anhand anschaulicher Zeichnungen, wie die Abstandsflächen berechnet werden müssen.

Abstandsflächen ermitteln leicht gemacht

Mit dem Begriff Abstandsfläche (oder auch Abstandfläche) wird im Bauordnungsrecht der Länder die Fläche bezeichnet, die freizuhalten ist. Das soll vor allem dazu dienen, dass Gebäude mit ausreichend Abstand voneinander errichtet werden, um so für optimale Belichtung zu sorgen und die Ausbreitung von Bränden zu verhindern.

Berechnung der Abstandsfläche

Für die Berechnung der Abstandsflächen wird die Außenfläche des Gebäudes nach außen hin umgeklappt (s. Abbildung oben). Für die Höhe wird jedoch nicht die tatsächliche Höhe verwendet, sondern diese wird um einen Faktor H verringert. Hinzu kommt die Höhe von Dachflächen, je nach Neigung entweder voll oder nur teilweise.

Dieser Faktor ermittelt sich aus der jeweils vorliegenden Bodennutzung aus dem Flächennutzungsplan. Bei Wohngebieten ist dies beispielsweise laut MBO 0,4 H. In Gewerbegebieten kann enger gebaut werden. Hier ist der Faktor 0,2 H. Dazu kommen weitere Sonderfälle und Ausnahmen.

Die Bundesländer legen zusätzlich eigene Forderungen und Besonderheiten fest.

21. Juni 2016 Brandenburgische Bauordnung

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