Die Ermittlung der Abstandsflächen Bbg ist in der Brandenburgischen Bauordnung im § 6 geregelt. Der praxisorientierte Bildkommentar zur BbgBO zeigt in anschaulichen Zeichnungen, wie die Abstandsflächen zu berechnen sind. Erläuternde Autorenhinweise geben vertiefende Hinweise zur Auslegung der Vorschriften.
Wichtiger Hinweis: Die Erläuterungen im Text und Bild stammen aus der 1. Auflage und beziehen sich auf den Stand der BbgBO von 2016!
Abstandsflächen Bbg nach Landesbauordnung

§ 6 Abs. 6 BbgBO
Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht
- vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände,
- Wintergärten mit nicht mehr als 5 Meter Breite, wenn sie
a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen,
b) über nicht mehr als zwei Geschosse reichen und nicht mehr als 3 Meter vortreten,
c) mindestens 2 Meter von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben, - Balkone mit nicht mehr als 5 Meter Breite, wenn sie
a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen,
b) nicht mehr als 2 Meter vortreten,
c) mindestens 2 Meter von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben, - sonstige Vorbauten, wenn sie
a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen,
b) nicht mehr als 1,50 Meter vor diese Außenwand vortreten und
c) mindestens 2 Meter von der gegenüberliegenden Nachbargrenze entfernt bleiben, - bei Gebäuden an der Grundstücksgrenze die Seitenwände von Vorbauten und Dachaufbauten, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden.
Autorenkommentar zu § 6 Abs. 6
Wichtige Änderung 2016
Der Abs. 6 privilegiert untergeordnete Bauteile bei der Einbeziehung in die Abstandsflächen. Privilegiert sind im Einzelnen:
- Gesimse und Dachüberstände,
- Wintergärten,
- Balkone,
- sonstige Vorbauten,
- Seitenwände von Vorbauten und Dachaufbauten, wenn das Gebäude an der Grundstücksgrenze liegt.
Die Breite von Wintergärten, Balkonen und sonstigen Vorbauten wird kumulativ für die jeweilige Außenwand ermittelt.