Die ImmoWertV 2021 – die umfassend novellierte Immobilienwertermittlungsverordnung von 14. Juli 2021 – ist da! Sie vereint die bisher auf sechs Regelwerke verteilten Vorgaben zur Wertermittlung. Sie wird zum 1.
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anschaulich · leicht verständlich · praxisorientiert
„Immobilienbewertung im Bild“ bietet einen fundierten Einstieg in die Wertermittlung bebauter und unbebauter Grundstücke. Anschaulich erläutert das Grundlagenwerk die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) und gibt einen Überblick über die Bewertung grundstücksbezogener Rechte und Belastungen.
So unterstützt es nicht nur Einsteiger in die Immobilienbewertung auf dem Weg zum Sachverständigen, sondern auch all jene, die Gutachten auf Plausibilität und Verfahrensgenauigkeit prüfen.
Die praxiserfahrenen Autorinnen erläutern neben der Immobilienwertermittlungsverordnung auch die notwendigen Vorarbeiten bei der Gutachtenerstellung sowie die normierten Verfahren – Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren – anschaulich und verständlich. Die praktische Anwendung der Verfahren wird anhand nachvollziehbarer Beispiele im Detail gezeigt.
Neu in der 2. Auflage: Komplett überarbeitet und erweitert auf dem Stand der ImmoWertV 2021, die ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden ist.
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Evelyn Hendreich, Dipl.-Ing. Architektin, Berlin
Ö.b.u.v. Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, ehrenamtliche Gutachterin in den Gutachterausschüssen Cottbus und Havelland, Referentin im Qualifizierungslehrgang der Architektenkammer Berlin zur Immobilienbewertung
Ursel Schäfer, Dipl.-Ing. Architektin, Berlin
Ö.b.u.v. Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, MRICS,
Referentin an der TU Berlin im Fachgebiet Planungs- und Bauökonomie, Immobilienwirtschaft, Bereich Immobilienbewertung
Mit Illustrationen von Thomas Henseler
Die ImmoWertV 2021 – die umfassend novellierte Immobilienwertermittlungsverordnung von 14. Juli 2021 – ist da! Sie vereint die bisher auf sechs Regelwerke verteilten Vorgaben zur Wertermittlung. Sie wird zum 1.
WeiterlesenDie Bundesrepublik Deutschland im Zuge des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) vom 26. November 2019 auch die Immobilienwertermittlungsverordnung vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S.
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