Die Ermittlung der Abstandsflächen BW ist in der Landesbauordnung Baden-Württemberg in den §§ 5 und 6 geregelt. Der praxisorientierte Bildkommentar zu LBO BW zeigt in anschaulichen Zeichnungen, wie die Abstandsflächen zu berechnen sind. Erläuternde Autorenhinweise geben vertiefende Hinweise zur Auslegung der Vorschriften.
Abstandsflächen BW nach Landesbauordnung

LBO BW § 5 (4) Die Tiefe der Abstandsfläche bemisst sich nach der Wandhöhe; sie wird senkrecht zur jeweiligen Wand gemessen.
Als Wandhöhe gilt das Maß vom Schnittpunkt der Wand mit der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluß der Wand.
Ergeben sich bei einer Wand durch die Geländeoberfläche unterschiedliche Höhen, ist die im Mittel gemessene Wandhöhe maßgebend.
Sie ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Höhenlage an den Eckpunkten der baulichen Anlage; liegen bei einer Wand die Schnittpunkte mit der Dachhaut oder die oberen Abschlüsse verschieden hoch, gilt dies für den jeweiligen Wandabschnitt.
Maßgebend ist die tatsächliche Geländeoberfläche nach Ausführung des Bauvorhabens, soweit sie nicht zur Verringerung der Abstandsflächen angelegt wird oder wurde.
Autorenhinweis zu § 5 Abs. 4 Entscheidend ist die Definition zur Geländeoberfläche, die für die Ermittlung der abstandsflächenrelevanten Wandhöhe erforderlich ist. Die maßgebende Geländeoberfläche ist die tatsächliche nach Ausführung des Bauvorhabens. Sie darf nicht zur Verringerung der Abstandsfläche angelegt sein. Auch darf eine zeitlich vorweggenommene Aufschüttung nicht zur Verringerung der Abstandsfläche genutzt werden.
LBO verstehen leicht gemacht!
Weiterführende Erläuterungen zu Abstandsflächen nach Landesbauordnung Baden-Württemberg finden Sie in der vollständig überarbeiteten 3. Auflage des Buches „Landesbauordnung Baden-Württemberg im Bild“.
Zeichnungen, Hinweise, Tabellen und Übersichten visualisieren die komplexen Formulierungen des Gesetzestexts und machen ihn so leichter verständlich. Die aktuellen Vorgaben und deren Konsequenzen für die Planungspraxis werden dabei auf einen Blick deutlich. Wichtige Neuerungen werden dabei besonders hervorgehoben.