Am 12. Juli 2018 wurde die Neufassung der Landesbauordnung NRW, kurz BauO NRW 2018, im Landtag beschlossen. In Kürze wird sie im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalens verkündet werden. Das Inkraftreten der neuen BauO NRW ist für den 1. Januar 2019 vorgesehen.
Der Landtag hat das „Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen – Baurechtsmodernisierungsgesetz“ verabschiedet. Durch das Moratorim vom 21. Dezember 2017 sei das Inkrafttreten der Landesbauordnung um ein Jahr bis zum 1. Januar 2019 aufgeschoben worden.
Landesbauordnung NRW mit Gebäudeklassensystem und neuem Abstandsflächenrecht
Die neue Landesbauordnung NRW umfasst Änderungen im Abstandsflächenrecht sowie zum vorbeugenden Brandschutz. Darüber hinaus wurden Gebäudeklassen eingeführt und neue Vorgaben zur Barrierefreiheit von Wohn- und öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie die Verfahrensvorschriften erlassen.
Wesentliche Änderungen in der Bauordnung NRW:
- Die neue Bauordnung schreibt keine Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen in Neubauten vor.
- Durch das Angleichen des Abstandsflächenrechts an die MBO sind geringere Abstände zwischen Wohngebäuden erlaubt. Damit soll vor allem die Nachverdichtung in Ballungsräumen erleichtert werden.
- Garagen, Wintergärten o. ä. dürfen genehmigungsfrei gebaut werden.
Holzhäuser dürfen bis zu 13 Meter hoch errichtet werden. - Künftig gibt es beim Bau von Wohnungen keine pauschal festgelegte Anzahl von Stellplätzen mehr, diese darf jede Kommune durch eigene Vorgaben regeln.
- Baugenehmigungen sollen sofort schneller erteilt werden. Dazu muss die Bauaufsichtsbehörde die Vollständigkeit eingereichter Bauunterlagen binnen zwei Wochen auf Vollständigkeit prüfen.
- Das Bauen mit Holz ist nun unter bestimmten Voraussetzungen auch für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 möglich.
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Zeichnungen, Hinweise, Tabellen und Übersichten visualisieren die komplexen Formulierungen des Gesetzestexts und machen ihn so leichter verständlich. Alle Neuerungen werden hervorgehoben und erleichtern so das Arbeiten in der Übergangsphase.
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