Gemäß der Baustellenverordnung (BauStellV) müssen Bauherren unter bestimmten Bedingungen einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) einsetzen. Dessen Aufgaben werden in den Regeln für Arbeiten auf Baustellen (RAB 30 Teil B+C) konkretisiert.
Wann ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erforderlich?
Gemäß der Baustellenverordnung (BauStellV) und der EU-Richtlininen 92/57 müssen Bauherren einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) einsetzen. Einen SiGeKo zu bestellen ist verpflichtend, sobald unter anderem Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind. Da parallel verschiedene Prozesse in den Bauphasen und gleichzeitig unterschiedliche Arbeiten ohne genaue Absprachen der Akteure untereinander durchgeführt werden, liegt besonders auf Baustellen ein hohes Gefährdungsrisiko vor.
Hinzu kommt der Einsatz von Baumaschinen und Werkstoffen in mäßig gesichertem Gelände und auf engstem Raum. Die BaustellV regelt nun nicht nur die Sicherheitsanforderungen und zielt auf die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen ab, sondern nimmt auch den Bauherrn in die gesetzliche Pflicht. Denn er ist nun verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung der RAB30 und der BaustellV.
Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator nach RAB 30
Voraussetzung für die Arbeit als SiGeKo sind baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse. Dazu kommen die Koordinatorenkenntnisse und mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung in der Planung und/oder Ausführung von Bauvorhaben.
Der ISA-Lehrgang richtet sich nach der Baustellenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die aufgestellten Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen zur Baustellenverordnung (RAB) sind verpflichtende Mindestanforderung für die Lerninhalte. Absolventen des Lehrgangs sind in der Lage, den Bauherrn während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben zu unterstützen und erhalten ein bundesweit anerkanntes Zertifikat.
Der ISA-Lehrgang SiGeKo ist in Nordrhein-Westfalen und in Baden Württemberg für 2018 von der Architektenkammer für Mitglieder der Fachrichtungen Architektur/Innenarchitektur (NRW)/Landschaftsarchitektur im Umfang von 72 Stunden als Weiterbildung anerkannt.