Bayerische Bauordnung: Änderungen zum Bauproduktenrecht verkündet

Auch der Freistaat Bayern hat nun auch die Bayerische Bauordnung (BayBO) geändert und damit den Grundstein gelegt, um die Regelungen der Muster-Verwaltungsvorschrift (MVV TB) umzusetzen. Im Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 13 wurde die Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. S. 375) verkündet.

Bayerische Bauordnung: Inkrafttreten mit Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) im Oktober geplant

Darüber hinaus gibt es nun vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eine Entwurfsfassung der Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) mit Bearbeitungsstand vom 10.07.2018, die nun zur Stellungnahme Interessensverbänden vorgelegt wurde.

Bis zum 27.07.2018 sollen diese Stellungnahmen erfolgen, anschließend wird die BayTB dann im Zusammenhang mit der geänderten Bayerischen Bauordnung zum 1. Oktober 2018 in Kraft gesetzt werden.

Buch Bayerische Bauordnung im BildBayBO verstehen leicht gemacht

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Zeichnungen, Hinweise, Tabellen und Übersichten visualisieren die komplexen Formulierungen des Gesetzestexts und machen ihn so leichter verständlich. Alle Neuerungen werden hervorgehoben und erleichtern so das Arbeiten in der Übergangsphase.

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