Die ImmoWertV 2021 – die umfassend novellierte Immobilienwertermittlungsverordnung von 14. Juli 2021 – ist da! Sie vereint die bisher auf sechs Regelwerke verteilten Vorgaben zur Wertermittlung. Sie wird zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Künftig nur noch zwei Regelwerke für die Wertermittlung
Die bisher noch in sechs verschiedenen Regelungswerken (ImmoWertV 2010, Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), Sachwertrichtlinie (SW-RL), Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und Teile der Wertermittlungsrichtlinien 2006) verteilten Vorgaben sind nun zu einer Verordnung, der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten – kurz ImmoWertV 2021 – zusammengefasst worden. Auch zahlreiche inhaltliche Änderungen gegenüber den bisherigen Vorgaben sind vorgenommen worden.
Neben der Zusammenführung soll mit der neuen Immobilienwertermittlungsverordnung stärker als bislang sichergestellt werden, dass die Bodenrichtwerte und andere für die Wertermittlung erforderliche Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen ermittelt werden.
Dazu wird es ergänzende Anwendungshinweise in der ImmoWertA geben, die sich auf die konkreten Vorschriften der ImmoWertV 2021 beziehen. Diese Muster-Anwendungshinweisen werden jedoch erst noch von der Bauministerkonferenz erarbeitet und erscheinen voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2022. Darüber hinaus ist die Bundesregierung aufgefordert, die Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) bis Ende 2024 zu überarbeiten.
Zu den inhaltlichen Änderungen gehört insbesondere das neue Bewertungsmerkmal Barrierefreiheit. Diese wird als neues Ausstattungs- und Qualitätsmerkmal explizit genannt (§ 2, Abs. 3 Nr. 10 d).
Immobilienbewerter, Architekten und Sachverständige werden künftig bei jeder Wertermittlung auch den Barrierefrei-Standard des jeweiligen Objektes mit in die Bewertung einfließen lassen müssen (Details dazu auf https://www.bfb-barrierefrei-bauen.de/barrierefreiheit-immobilienbewertung).
Ab Herbst2022 erhältlich!
Zur neuen Immobilienwertermittlungsverordnung und der ImmoWertA erscheint in der zweiten Jahreshälfte 2022 das Buch „Immobilienbewertung im Bild“ in der 2. Auflage. Zahlreiche Abbildungen machen die Vorgaben anschaulich und auf einen Blick erfassbar. Daneben helfen die Autorenhinweise diese in der Praxis richtig anzuwenden. Das Buch ist so ein praktisches Hilfsmittel für alle, die bebaute und unbebaute Grundstücke professionell bewerten möchten.
Weitere Infos zum Buch finden Sie in unserer Rubrik ImmoWertV.
Immobilienwertermittlungsverordnung von 14. Juli 2021 verkündet im Bundesgesetzblatt Nr. 44.