Am 21. September wurde eine Änderung an der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2021) verkündet. Die Änderungen sind ab dem 22. September 2021 anzuwenden.
Die Landesbauordnung NRW, die seit 2. Juli 2021 in Kraft ist, wurde am 14. September durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes NRW und zur Änderung weiterer Vorschriften geändert. Die Änderungen wurden am 21. September im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Nr. 69 auf den Seiten 7123ff. verkündet. Sie sind ab dem 22. September 2021 anzuwenden. Sie betreffen den Verweis auf die gültige Fassung des o. g. Ingenieurgesetzes für die Bauvorlageberechtigung.
Auszug aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt NRW
Artikel 3
Änderung der Landesbauordnung 2018In § 67 Absatz 3 Nummer 5 der Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1109) geändert worden ist, werden die Wörter „, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Mai 2013 (GV. NRW. S. 272) geändert worden ist,“ durch die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
Für die 6. Auflage des Buches „Landesbauordnung NRW im Bild“ ist ein Aktualitätsservice erhältlich. Die geänderten Buchseiten sind im Downloadbereich exklusiv für Buchkäufer ab sofort verfügbar.
Bestellen Sie jetzt Ihr Exemplar der Bauordnung NRW im Bild!
Zur aktuell gültigen Fassung der BauO NRW 2021 ist die 6. Auflage der „Landesbauordnung NRW im Bild“ erhältlich, die die Neufassung auf bewährte Weise übersichtlich und leicht verständlich in Wort und Bild erläutert.
Sie wollen auch künftig keine Änderung der BauO NRW mehr verpassen?
Möchten Sie rund um das Thema Bauordnung NRW oder zu weiteren Themen auf dem Laufenden bleiben? Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter!