Änderung der Bauordnung NRW vom 14. September 2021

Am 21. September wurde eine Änderung an der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2021) verkündet. Die Änderungen sind ab dem 22. September 2021 anzuwenden.

Die Landesbauordnung NRW, die seit 2. Juli 2021 in Kraft ist, wurde am 14. September durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes NRW und zur Änderung weiterer Vorschriften geändert. Die Änderungen wurden am 21. September im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Nr. 69 auf den Seiten 7123ff. verkündet. Sie sind ab dem 22. September 2021 anzuwenden. Sie betreffen den Verweis auf die gültige Fassung des o. g. Ingenieurgesetzes für die Bauvorlageberechtigung.

Auszug aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt NRW

Artikel 3
Änderung der Landesbauordnung 2018

In § 67 Absatz 3 Nummer 5 der Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1109) geändert worden ist, werden die Wörter „, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Mai 2013 (GV. NRW. S. 272) geändert worden ist,“ durch die Wörter „in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.

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