Das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ist auf dem Weg. Der Bundesrat hat es am 3.Juli 2020 gebilligt. Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt am 13. August verkündet und tritt somit am 1. November 2020 in Kraft. Das Gebäudeenergiegesetz wird ab 2020 Energieverbrauch und der Energieeinsparung im Gebäudesektor vollständig neu regeln.
Nicht gut aufeinander abgestimmte Regelwerke werden nun zusammengeführt
Bislang galten für die energetischen Anforderungen an Gebäude zwei Regelwerke, das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV), das bau- und anlagentechnische Anforderungen an Gebäude vorgibt, sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das bei Gebäuden der öffentlichen Hand die Nutzung erneuerbarer Energien zu Wärmezwecken vorschreibt. Dieses Nebeneinander machte Anwendung und Vollzug schwierig.
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) werden
- das Energieeinsparungsgesetz (EnEG),
- die Energieeinsparverordnung (EnEV) und
- das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG),
in einem neuen Gesetz zusammengeführt.
Worauf müssen sich Planerinnen und Planer einstellen?
Anders als häufig gefordert, wird der geltende Standard aus der EnEV wird im Wesentlichen nicht verschärft. Auch inhaltlich hat sich gegenüber den bislang geltenden Vorgaben nicht viel getan, kritisieren vor allem Umweltschützer.
Es werden jedoch auch Änderungen und Neuerungen durch das GEG eingeführt, u. a. zum Referenzgebäude, den Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz, dem Energieausweis und zu Quartierslösungen, d. h. es kann bei der Betrachtung des Jahresprimärenergiebedarfs nicht nur auf ein einzelnes Gebäude, sondern auf mehrere Gebäude bzw. einzelne Quartiere geschaut werden. dem bereits bekannten „EnEV-easy“ wird zudem ein weiteres vereinfachtes Nachweisverfahren für Wohnneubauten eingeführt.
Besonders wichtig für Planerinnen und Planer wird die Einführung der DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ als Regelwerk für die Berechnung der energetischen Qualität von Gebäuden sein. Eine umfangreiche Norm, die bislang nur für Nichtwohngebäude galt. Bis Ende Dezember 2023 kann die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs für Wohngebäude jedoch noch nach dem bisherigen Verfahren durchgeführt werden, d. h. nach DIN V 4108 Teil 6 und DIN V 4701 Teil 10.
Unser bewährtes Fachbuch „EnEV 2014 im Bild“ erscheint zum GEG neu unter dem Titel „GEG im Bild“ neu.
„GEG im Bild“ erleichtert Architekten und Planern die praktische Umsetzung dieser neuen Planungsvorgaben. Zeichnungen und Struktogramme veranschaulichen Ihnen dabei die komplexen Vorgaben des trockenen Gesetzestextes. Die Autoren geben Ihnen wertvolle Hinweise und Tipps und erläutert Ihnen so die komplizierten Regelungen und deren Konsequenzen für die Planungspraxis. Das Buch unterstützt Sie damit vor allem in der schwierigen Übergangsphase.
Jetzt vormerken und direkt druckfrisch erhalten!
Sie wollen auch künftig keine Änderung des GEG mehr verpassen?
Möchten Sie rund um das Thema Gebäudeenergiegesetz oderzu weiteren Themen auf dem Laufenden bleiben? Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter!