Das Abgeordnetenhaus des Landes Berlin Mitte Mai eine durchaus umstrittene Änderung der Berliner Bauordnung (Bauordnung für Berlin, BauO Bln) beschlossen. Diese gibt Behörden zum Teil die Möglichkeit, längere Bearbeitungsfristen festzusetzen.
Die rot-rot-grüne Berliner Regierung will damit auf die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit der Bauaufsichtsbehörden wegen der Corona-Pandemie reagieren. Fristen könnten deshalb nicht mehr eingehalten werden. Da aufgrund der sog. „Genehmigungsfiktion“ eine Genehmigung in bestimmten Fällen nach Ablauf einer Frist auch ohne Bescheid als erteilt gilt, bestehe ohne Verlängerung der Fristen die Gefahr rechtswidriger Entscheidungen, befürchtet man.
Die Änderungen aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 14. Mai 2020:
Artikel 1
Änderung der Bauordnung für Berlin§ 86 Absatz 3 Satz 1 der Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), die zuletzt durch Gesetz vom 9. April 2018 (GVBl. S. 205, 381) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
2. Folgende Nummer 5 wird angefügt:
„5. die Verlängerung von in § 62 Absatz 3 Satz 2, § 69 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2, 4 und 5, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 genannten Fristen im Falle von Arbeitseinschränkungen bei den Behörden oder sonstigen Stellen durch eine Epidemie oder Pandemie.“Artikel 2
InkrafttretenDieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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