Neue Brandenburgische Bauordnung inkraftgetreten

Nachdem Brandenburg im Bauordnungsrecht jahrelang einen eigenständigen Weg gegangen ist, wurde die Rechtsmaterie nun formell und materiell grundlegend novelliert. Die neue Bauordnung, verabschiedet vom Potsdamer Landtag am 19. Mai 2016, ist zum 1. Juli 2016 in Kraft getreten und nimmt tiefgreifende Änderungen vor, die die Baupraktikerin und der Baupraktiker kennen müssen und im Berufsalltag zu berücksichtigen haben.

Im Wesentlichen beziehen sich die Änderungen der Bauordnung auf:

  • die Einführung einer allgemeinen Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen;
  • die Stärkung der Barrierefreiheit und die Förderung von Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf;
  • die Einführung der qualifizierten Tragwerksplanerin, des qualifizierten Tragwerksplaners sowie der qualifizierten Brandschutzplanerin, des qualifizierten Brandschutzplaners und dem Wegfall einer generellen Prüfung der Standsicherheitsnachweise;
  • die Einführung der Bauleiterin bzw. des Bauleiters, die nunmehr die Funktion der Objektplanerin bzw. des Objektplaners mit übernehmen;
  • die Wiedereinführung der Baulast.

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