Die Landesbauordnung Baden-Württemberg 2025 wurde durch das Gesetz für das schnellere Bauen (Schneller-Bauen-Gesetz) grundlegend geändert. Die Novelle ist am 1.
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Baugesetzbuch 2022: Änderungen vom 29. April
Mit dem Bundesgesetzblatt Nr. 14 vom 29. April 2022 wurde das Baugesetzbuch geändert. Die Änderung betrifft insbesondere den § 246 Abs. 14 und dient den Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung
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