Mit heutigem Urteil vom 7. Juli 2019 hat der EuGH entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI nicht mehr verbindlich vorgeschrieben werden dürfen, sondern die Honorare zukünftig frei zu vereinbaren seien. Mit diesem Ergebnis war zu rechnen. Bestätigt hat sich aber auch: Der EuGH hat die HOAI nicht als solche beanstandet, sondern nur das gesetzliche Verbot, diese zu unter- bzw. zu überschreiten.
Dennoch bedeutet diese Entscheidung für den Berufstand der Architekten, aber auch für die Auftraggeber „…einen bedeutsamen Einschnitt, da die wissenschaftlich ermittelten Honorarsätze zukünftig nicht mehr verpflichtend gelten, und wir neben Leistung und Qualität verstärkt auch über den Preis verhandeln müssen,“ sagt Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. “Wir werden die intensiven Gespräche mit dem federführenden Bundeswirtschaftsministerium fortführen, um die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen zu erhalten.“
Leistungsbilder und Honorartabellen der HOAI stehen nicht zur Debatte

Aus EU-rechtlicher Sicht kann die HOAI im Grundsatz erhalten bleiben. Auch nach diesem Urteil kann daher zunächst weiterhin auf die HOAI 2013 Bezug genommen werden. Es ist, wie bereits zuvor, anzuraten, eine schriftliche Vereinbarung über die Höhe des Honorars abzuschließen und so die Höhe der Vergütung für Planungsleistungen eindeutig zu regeln. Eine Honorarvereinbarung ist insbesondere jetzt wichtig, da falls eine solche nicht getroffen wurde, sich nicht mehr auf die Vermutung zur Vereinbarung des Mindestssatz (§ 7 Abs. 5 HOAI) berufen werden kann.
Erklärtes Hauptziel der Bundesarchitektenkammer (BAK), die Bundesingenieurkammer (BIngK) und der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) ist es, die HOAI zu erhalten. Damit soll sowohl den Planern als auch den Auftraggebern von Planungsleistungen ein bewährter Rechtsrahmen zur Verfügung stehen.
Bei der Bundesarchitektenkammer steht ein ausführliches FAQ zur HOAI zur Verfügung.
HOAI: Leistungsphasen und Honorarsätze seit Jahrzehnten etabliert
Wie viel die Planung von Gebäuden in Deutschland kostet, regelt bisher HOAI 2013 als verbindliche Honorarordnung. Sie beschreibt alle Leistungsphasen von der ersten Grundlagenermittlung über den Entwurf bis zur Ausführungsplanung beschrieben und koppelt das Honorar verbindlich an Bausumme und Komplexitätsgrad einer Bauaufgabe.
Die Leistungsphasen und Honorarsätze der HOAI sind seit Jahrzehnten als Grundlage für das Planen und Bauen in Deutschland etabliert und bieten einen verlässlichen, transparenten Rahmen für Bauherren, Planer und Bauausführende. Die HOAI gewährleistet zudem eine große Rechtssicherheit für alle am Bau Beteiligten, da sich Rechtsprechung und Praxis tiefgreifend mit den einzelnen Leistungsbildern auseinandergesetzt haben.
(Quelle: PM der Bundesarchitektenkammer vom 4.7.2019, hier nachzulesen)