Am 20. Juli 2022 wurden Änderungen am GEG verabschiedet, die zum größten Teil im Januar 2023 in Kraft treten. Diese Änderungen betreffen insbesondere die §§ 15, 18, 22, 23, 24, 31, 91, 102, 103 sowie die Anlagen 1 und 5.
Was wird am GEG 2023 geändert?
Durch die o. g. Anpassungen werden der zulässige Gesamtenergiebedarf des Gebäudes, die Primärenergiefaktoren, Wärmebrücken, Nachweisverfahren für Wohngebäude, Förderungen, Befreiungen, Innovationsklauseln sowie in den Anlagen Referenzausführungen, Bauteilanforderungen und Anlagenkonzepte teilweise oder grundlegend geändert.
Fachbuch „GEG im Bild“ wird durch Beilage ergänzt
Die Neuerungen des GEG 2023 werden in einer dem Buch „GEG im Bild“ beiliegenden Broschüre anhand der bestehenden Buchseiten nachvollzogen und von den Autoren kommentiert. In den digitalen Buchformaten (E-Book, Bundle) werden die Änderungen eingepflegt.
Änderungen im Detail
Die Änderungen können im Bundesgesetzblatt Nr. 1237 vom 20.07.2022, Artikel 18a (Direktlink zum Gesetzblatt im Bürgerzugang) detailliert nachgelesen werden.