Änderung der Bayerischen Bauordnung vom November und Dezember 2022

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) wurde im Hinblick auf die Nutzung erneuerbarer Energien zweimal geändert. Verkündet wurden die Änderungen Ende 2022, anzuwenden sind diese seit Jahresbeginn bzw. im Mai 2023.

BayBO 2023 – das ist neu

Im November 2022 wurde die bisher geltende Bayerische Bauordnung vom Mai 2021 geändert.

Artikel 57 und 82 wurden geändert, ein neuer Artikel 82a wurde eingefügt, der feste Abstandsvorschriften für Windenergieanlagen regelt sowie ein weiterer Zusatz zu Artikel 82 zu Windenergiegebieten. Erstere Änderungen traten einen Tag nach der Verkündig in Kraft, d. h. am 16. November 2022. Letztere wird am 31. Mai 2023 in Kraft treten.

Im Dezember 2022 wurden darüber hinaus neue Regelungen zu Solaranlagen werden mit dem neuen Artikel 44a in die BayBO eingeführt. Diese Änderungen sind seit Januar 2023 in Kraft.

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