Eine grundlegende Änderung an der Bayerischen Bauordnung (BayBO) wurde am 2. Dezember 2020 vom Bayerischen Landtag beschlossen und am 23. Dezember 2020 verkündet. Die geänderte Fassung ist ab dem 1. Februar 2021 anzwenden. Mit der neuen BayBO 2021 soll das Bauen in Bayern vereinfacht werden.
BayBO 2021 – das ist neu
Wesentliche Inhalte der Novelle sind die Verkürzung der Abstandsflächen auf 0,4 H in Gemeinden mit weniger als 250.000 Einwohnern. Auch die Berechnung der Abstandsflächen soll künftig einfacher werden.
Ein weiterer Hauptpunkt der Novelle ist die sogenannte Genehmigungsfiktion. Damit können Bauvorhaben im Bereich des Wohnungsbaus deutlich schneller genehmigt werden. Anträge gelten nach dieser Vorgabe automatisch als genehmigt, wenn sie nicht binnen dieser Frist durch Bescheid offiziell genehmigt oder abgelehnt worden sind.
Für Dachgeschossausbauten sind künftig auch ohne Genehmigung möglich. Auch das serielle Bauen soll vorangebracht werden. Nicht zuletzt schafft die Neufassung auch die rechtliche Basis für den digitalen Bauantrag.
Neue Vollzugshinweise zur BayBO wurden bereits veröffentlicht (s. weiterführende Links).
Zur Novelle der BayBO 2021 wird eine Neuauflage der „Bayerischen Bauordnung im Bild“ veröffentlicht, die die Neufassung auf bewährte Weise übersichtlich und leicht verständlich in Wort und Bild erläutert.
Die neuen Regelungen im Überblick
Genehmigungsfiktion
Die Genehmigungsfiktion ist ein zentraler Punkt auf dem Weg hin zu einer Beschleunigung des Bauens. Wenn sich die Baugenehmigungsbehörde drei Monate nach dem Einreichen des Bauantrags nicht meldet oder anders entscheidet, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
Abstandsflächenrecht
Mit reduzierten Abstandsflächen soll der Flächenverbrauch verringert werden. Bei Wohnbauten ist künftig das 0,4-Fache der Wandhöhe, bei Gewerbebauten das 0,2-Fache anzusetzen. Ein Mindestabstand soll dennoch gesichert sein. Auch können die Gemeinden größere Abstandsflächen festlegen.
Holz als Baustoff
Holz darf künftig in allen Gebäudeklassen verwendet werden. Damit möchte das Bauministerium nach eigenen Angaben Holz als Baustoff deutlich attraktiver machen und das Bauen dadurch nachhaltiger.
Stellplatzpflicht
Kommunen dürfen künftig die Stellplatzpflicht flexibler regeln. Alternative Mobilitätskonzepte werden zugelassen.
Dachgeschossausbau
Der Ausbau von Dachgeschossen soll künftig auch ohne Baugenehmigung möglich sein.
Weitere Änderungen
Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Pflicht zum Einbau eines Aufzugs, den Bau von Kinderspielplätzen in Wohnanlagen, die Planung von Rettungswegen und die Ausweisung von Kfz-Stellplätzen und die Begrünung von Gebäuden. Außerdem können Kommunen aus Gründen des Artenschutzes reine Steingärten und Kunstrasenflächen untersagen.
Weiterführende Links
Bayerische Bauordnung und Vollzugshinweise beim Bayerischen Staatsministerium
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