Im Juni 2020 verkündete das bayerische Staatsministerium für Bau eine Änderung an der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Damit wird die bestehende Übergangsregel des Artikel 83 Abs. 1 BayBO geändert.
Künftig sieht der Gesetzgeber auch dann eine Ausnahme von der 10H-Regelung vor, wenn eine Windkraftanlage am selben Standort mit gleicher, geringfügig höherer oder niedrigerer Höhe statt einer anderen, bereits genehmigten oder genehmigungsfähigen Windkraftanlage errichtet wurde, die mit Ablauf des 20. November 2014 noch nicht errichtet war.
Mit dieser Neuregelung möchte der Gesetzgeber nicht nur für mehr Rechtssicherheit sorgen, sondern auch positive Auswirkungen für die Bevölkerung und die Umwelt bewirken. In der Regel sind neue Windenergieanlagentypen leistungsstärker, leiser und umweltfreundlicher als die ältere. So ist also selbst bei geringfügig höheren Anlagen (bis zu 1,5 m) als ursprünglich bewilligt, keine zusätzliche Belästigung zu erwarten.
Änderungen der Bayerischen Bauordnung
Art. 83 Abs. 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August
2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
Art. 82 Abs. 1 und 2 findet keine Anwendung auf Anlagen zur Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der
Windenergie, soweit
1. vor Ablauf des 4. Februar 2014 bei der zuständigen Behörde ein vollständiger Antrag auf Genehmigung
eingegangen ist, oder
2. die Anlage am selben Standort mit gleicher, geringfügig höherer oder niedrigerer Höhe statt einer anderen
Anlage errichtet wurde, die mit Ablauf des 20. November 2014 zwar noch nicht errichtet aber entweder bereits genehmigt oder nach Nr. 1 genehmigungsfähig war.Quelle: Auszug aus dem GVBl. 21-2020, S. 381
Diese Änderung der BayBO ist am 1. August 2020 in Kraft getreten.
Die „Bayerische Bauordnung im Bild“ erläutert den „trockenen“ Rechtstext übersichtlich und leicht verständlich in Wort und Bild.
Für Buchkäufer der Bayerischen Bauordnung im Bild stehen die Änderungen im Downloadbereich als geänderte Seiten zur Verfügung.