Novelle der Landesbauordnung NRW 2017 verkündet

Am 28. Dezember 2016 wurde die Neufassung der Landesbauordnung, kurz BauO NRW 2017, verkündet (Gesetz- und Verordnungsblatt NRW, Ausgabe 2016 Nr. 45 vom 28.12.2016 Seite 1161 bis 1194).

Das Inkraftreten der neuen LBO ist in 3 Stufen geplant: Zunächst treten die §§ 3, 17 bis 25 sowie § 86 Absatz 11 und § 87 sechs Monate nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 3 und 20 bis 28 der Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 mit letzter Änderung vom 20. Mai 2014 außer Kraft.

Die Im Übrigen tritt das Gesetz zwölf Monate nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000, mit Ausnahme ihres § 51, außer Kraft. § 51 der Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 tritt zum 1. Januar 2019 außer Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Bauaufsichtsbehörden in Gebieten, für die die zuständige Kommune keine Satzung über notwendige Stellplätze oder Fahrradabstellplätze erlassen hat, diese Vorschrift anzuwenden.

Zur Novelle der BauO NRW erscheint bei der Verlagsgesellschaft Rudolf Müller die vollständig überarbeitete 6. Auflage des Buches „Landesbauordnung NRW im Bild“.

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