Neufassung des BauGB veröffentlicht

In den letzten zwei Jahren wurden mehrfach kleinere Änderungen am BauBG vorgenommen. Diese wurden in einer konsolidierten Fassung am 3. November 2017 veröffentlicht.

Die wichtigsten Änderungen im Detail

Mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ (Inkrafttreten am 13.05.2017) wurde das nationale Recht an die Vorgaben der sog. UVP-Änderungsrichtlinie (Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten) angepasst. Die Richtlinie war bis zum 16. Mai 2017 in nationales Recht umzusetzen. Anpassungsbedarf im deutschen Recht bestand damit sowohl im allgemeinen Umweltrecht – hier insbesondere im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) –
als auch im BauGB. Die Anpassung des BauGB an die UVP-Änderungsrichtlinie wurde zugleich zum Anlass genommen, weitere städtebauliche Anliegen aufzugreifen und einer gesetzlichen Regelung zuzuführen.

Der Erleichterung des Wohnungsbaus dienen eine Reihe weiterer gesetzlicher Änderungen. So kann im nicht beplanten Innenbereich bei Nutzungsänderungen baulicher Anlagen zu Wohnzwecken vom Erfordernis des Einfügens abgesehen werden. Eine besonders umstrittene Regelung wurde mit § 13 b BauGB eingeführt: Demnach gilt das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB auch für Bebauungspläne zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen, wenn dadurch die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen und eine Grundfläche von 10.000 Quadratmetern nicht überschritten wird.

Zur Anpassung an die „Seveso-III-Richtlinie“ wurden flankierend in das Baugesetzbuch – über den europarechtlich verpflichtenden Umsetzungsbedarf hinaus – Regelungen aufgenommen, die es den Städten ermöglichen, die Gefahren von Störfällen durch differenzierte Festsetzungen
zu verringern.

Im Jahr 2017 wurde das Baugesetzbuch im Zuge weiterer Gesetzgebungsvorhaben mit dem Schwerpunkt in anderen Fachbereichen (Anpassung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes, Hochwasserschutzgesetz II und Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung) punktuell angepasst. Diese Änderungen wurden bereits in der Neubekanntmachung des BauGB vom 03.11.2017 mit berücksichtigt.

Auszug aus dem Vorwort „Baugesetzbuch für Planer im Bild“ 5. Auflage