Landesbauordnung Baden-Württemberg: Änderung 2025

Die Landesbauordnung Baden-Württemberg 2025 wurde durch das Gesetz für das schnellere Bauen (Schneller-Bauen-Gesetz) grundlegend geändert. Die Novelle ist am 1. Juni 2025 in seiner geänderten Fassung in Kraft getreten.

Was wurde an der Landesbauordnung Baden-Württemberg 2025 geändert?

Die Reform der LBO durch das „Schnelleres-Bauen-Gesetz“ orientiert sich auf zwei Bereiche: Der erste enthält Maßnahmen zur Optimierung und Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren, der zweite zielt auf den Abbau baulicher Standards. An dieser Stelle sollen exemplarisch folgende Punkte genannt werden:

  • Einführung einer Genehmigungsfiktion: Wenn Bauanträge innerhalb von drei Monaten nicht bearbeitet werden, gelten diese automatisch als genehmigt. Dies umfasst auch Mobilfunkanlagen.
  • Typengenehmigungen: Für wiederholte Bauvorhaben, um Prüfungen zu umgehen und Verfahren zu beschleunigen.
  • Ausweitung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens: Bezieht nun auch Wohngebäude bis 13 Meter Höhe ein. Optionen für vereinfachte oder volle Verfahren für gewerbliches Bauen.
  • Verfahrensfreiheit für Nutzungsänderungen zur Wohnnutzung: Bauvorhaben wie Wandöffnungen, Garagen oder Kinderspielplätze bedürfen keiner Baugenehmigung mehr.
  • Anpassungen der Abstandsflächenregelungen: Erleichterungen bei Grenzbauten und Umbauten.
  • Verfahrensfreiheit für gewerbliche Ladestationen und Solaranlagen: Keine Genehmigung mehr erforderlich.

Darüber hinaus sind nun auch MeisterInnen ausgewählter Gewerke bauvorlageberechtigt, z. B. des Maurer-, Betonbauer- und des Zimmererhandwerks.


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