Mit dem Bundesgesetzblatt Nr. 14 vom 29. April 2022 wurde das Baugesetzbuch geändert. Die Änderung betrifft insbesondere den § 246 Abs. 14 und dient den Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung
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Mit dem Bundesgesetzblatt Nr. 14 vom 29. April 2022 wurde das Baugesetzbuch geändert. Die Änderung betrifft insbesondere den § 246 Abs. 14 und dient den Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung
WeiterlesenBei kleinen Änderungen am Gesetzes- oder Verordnungstext hält der digitale Aktualitätsservice BAURECHT+ in der praktischen Medienapp für Desktop, iOS und Android künftig eine aktuelle digitale Buchausgabe bereit.
WeiterlesenDie ImmoWertV 2021 – die umfassend novellierte Immobilienwertermittlungsverordnung von 14. Juli 2021 – ist da! Sie vereint die bisher auf sechs Regelwerke verteilten Vorgaben zur Wertermittlung. Sie wird zum 1.
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