Mit dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 14 vom 27. Mai 2014 wurde die Landesbauordnung geändert. Die Änderung betrifft den 3. Abschnitt „Verwaltungsverfahren“.
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Auszug aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 14 vom 27. Mai 2014
Die Landesbauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 142) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 74 wie folgt gefasst:
„§ 74 Öffentlichkeitsbeteiligung, Beteiligung der Angrenzer“.2. § 74 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 74
Öffentlichkeitsbeteiligung, Beteiligung der Angrenzer“.b) Dem Absatz 1 wird folgender Absatz 1 vorangestellt:
„(1) Auf das Baugenehmigungsverfahren findet § 25 Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen keine Anwendung.“c) Die bisherigen Absätze 1 bis 4 werden die Absätze 2 bis 5.
d) In Absatz 2 werden die Wörter „Absätzen 2 bis 4“ durch die Wörter „Absätzen 3 bis 5“ ersetzt.