Änderung der Bayerischen Bauordnung vom Juni und Juli 2023

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) wurde im Sommer 2023 dreimal geändert. Verkündet wurden die Änderungen im Juni und Juli, anzuwenden sind diese seit August 2023.

BayBO 2023 – das ist neu

Im Juni 2023 wurde die bisher geltende Bayerische Bauordnung geändert (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 12/2023, 23. Juni 2023, Inkrafttreten 1. Juli 2023). Geändert wurden Artikel 6, 57, 68 und 83, um Erleichterungen für die Errichtung von Mobilfunkmasten zu bieten und damit den Mobilfunkausbau zu beschleunigen.

Im Juli 2023 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 13/2023, Inkrafttreten 1. August 2023) wurden darüber hinaus neue Regelungen verkündet. Geändert wurden die Artikel 27, 28, 56, 58, 61 und 63. Darüber hinaus wurden die Artikel 61a und b neu eingefügt. Eine weitere Änderung erfolgte im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14/2023, Inkrafttreten 1. August 2023).

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Alle Änderungen werden im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und können in der Verkündungsplattform Bayern nachgeschlagen werden.