BayBO 2025 neu: Die Bayerische Bauordnung (BayBO) wurde im Dezember 2024 geändert. Verkündet wurden die Änderungen am 23.Dezember 2024 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 Seite 605 und 619 bzw. im Juli 2025 (GVBl. S. 215 und 254).
Die Änderungen an der Bayerischen Bauordnung erfolgten insbesondere durch das Erste, Zweite und Dritte Modernisierungsgesetz Bayern.
Änderungen an der BayBO 2025
Die zum 1. Januar 2025 durch das Erste Modernisierungsgesetz in Kraft getretenen Änderungen bringen insbesondere Verfahrensvereinfachungen für Bauvorhaben mit sich. Erreicht wird das u. a. durch die Erweiterung der Verfahrensfreiheit und die Erhöhung der Sonderbaugrenzen sowie Erleichterungen bei baulichen Änderungen im Bestand.
Das Zweite Modernisierungsgesetz regelt ab denselben Zeitpunkt Änderungen im Abstandsflächenrecht und beim Verfahrensablauf. Ab dem 1. Oktober 2025 treten Änderungen im Stellplatzrecht, Spielplatzrecht und im gemeindlichen Satzungsrecht in Kraft, mit einer neunmonatigen Übergangsphase für die Anpassung der Satzungen durch die Gemeinden.
Auch die Änderungen an der BayBO, die im Juli 2025 verkündet wurden, sind in der Neuauflage berücksichtigt:
- GVBl. S. 215 und
- GVBl. S.254 (Drittes Modernisierungsgesetz).
Die Neuausgabe zur BayBO 2025

Die „Bayerische Bauordnung im Bild“ erläutert den „trockenen“ Rechtstext übersichtlich und leicht verständlich in Wort und Bild. Die neue 4. Auflage kommentiert die BayBO 2025 mit noch mehr Abbildungen und ist dadurch noch anschaulicher.
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Alle Änderungen werden im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und können in der Verkündungsplattform Bayern nachgeschlagen werden.

