Die Landesbauordnung Baden-Württemberg, die am 1. August 2019 in seiner geänderten Fassung in Kraft getreten ist, wurde durch das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren vom 20. November 2023 in Teilen geändert.
Was wurde an der LBO geändert?
Die Änderungen betreffen die Paragrafen 53 bis 59, 61, 62, 67, 68, 69 und 77. Auch die zugehörige Verfahrensverordnung wurde geändert. Damit macht das Land Baden-Württemberg den Weg frei für das „virtuelle Bauamt“ und verbindet damit das Ziel, Bauantragsverfahren schneller, effizienter und bürgerfreundlicher zu machen.
Für die 3. Auflage des Buches „Landesbauordnung Baden-Württemberg im Bild“ ist ein Aktualitätsservice erhältlich. Es wurden 10 Buchseiten geändert, die ab sofort im Downloadbereich exklusiv für Buchkäufer verfügbar sind.
Zur Novelle der Landesbauordnung Baden-Württemberg 2019 ist bei der Verlagsgesellschaft Rudolf Müller die vollständig überarbeitete 3. Auflage des Buches „Landesbauordnung Baden-Württemberg im Bild“ erschienen. Die o. g. Änderungen am Buch stehen Buchkäufern über den Online-Aktualitätsservice als PDF zum Download.
Zeichnungen, Hinweise, Tabellen und Übersichten visualisieren die komplexen Formulierungen des Gesetzestexts und machen ihn so leichter verständlich.
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