Am 29. September hat das Gebäudeenergiegesetz in seiner letzten Änderung den Deutschen Bundesrat passiert. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 19. Oktober 2023 (BGBl. Nr. 280). Das GEG 2024 wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Was wird am GEG 2024 geändert?
Im September 2023 wurden Änderungen am GEG verabschiedet, die im Januar 2024 in Kraft treten werden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die §§ 71, dem die §§ 71 a bis p angefügt werden (Anforderungen an Heizungsanlagen; Betriebsverbot für Heizkessel), §§ 72 und 73 (Betriebsverbote und Ausnahmeregelungen) sowie Anlage 8 (Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen). Hinzugefügt werden darüber hinaus §§ 60 a bis c (Heizanlagenoptimierung). Ersatzlos gestrichen wurden die §§ 34 bis 45 (Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude) und §§ 52 bis 56 (Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden).
Zum neuen GEG 2024 erscheint eine Neuausgabe des Fachbuches „GEG im Bild“.
„GEG 2024 im Bild“ erleichtert Architekten und Ingenieuren die praktische Arbeit mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz. Zeichnungen und Struktogramme veranschaulichen die komplexen Vorgaben des trockenen Gesetzestextes. Praktische Autorenhinweise erläutern die komplizierten Regelungen und deren Konsequenzen für die Planungspraxis. Ausführliche Infos zum Buch