BayBO 2024 neu: Die Bayerische Bauordnung (BayBO) wurde im Sommer 2024 geändert. Verkündet wurden die Änderungen am 23.Juli im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 Seite 258, anzuwenden sind diese seit August.
Die Änderungen an der Bayerischen Bauordnung erfolgten durch das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern.
Verkündung der Änderungen an der BayBO 2024
Auszug aus GVBl. Nr. 14, Seite 258
- Dem Art. 53 Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt:
„3Satz 2 gilt nicht für bauliche Anlagen inländischer öffentlicher Stellen auf dauerhaft militärisch genutzten Grundstücken, die im Eigentum des Bundes stehen oder deren militärische Nutzung dinglich gesichert ist (Militärgelände).“- Art. 57 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nr. 16 Buchst. g wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
b) Folgende Nr. 17 wird angefügt: „17. alle baulichen Anlagen inländischer öffentlicher Stellen auf Militärgelände.“- In Art. 68 Abs. 2 Satz 3 wird das Wort „Baugenehmigungsbehörde“ durch das Wort „Bauaufsichtsbehörde“ ersetzt.
- Dem Art. 81 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Satzungen nach den Abs. 1 bis 3 finden keine Anwendung auf bauliche Anlagen öffentlicher Stellen auf Militärgelände.“

Die „Bayerische Bauordnung im Bild“ erläutert den „trockenen“ Rechtstext übersichtlich und leicht verständlich in Wort und Bild. Die neue 3. Auflage kommentiert die BayBO mit noch mehr Abbildungen und ist dadurch noch anschaulicher.
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Alle Änderungen werden im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und können in der Verkündungsplattform Bayern nachgeschlagen werden.